Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 20 U 214/11

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 19. Oktober 2011 verkündete Urteil der 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln ‑ 26 O 1/11 - wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn die Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird zugelassen.


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Zitiert von

Urteil vom Landgericht Aachen - 9 O 246/16
16. März 2017
9 O 246/16 16. März 2017

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