Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 7 U 207/11

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgericht Bonn vom 19.10.2011 – 1 O 113/11 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahren trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung der beklagten Bundesrepublik durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht zuvor die beklagte Bundesrepublik Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.