Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 19 U 78/12

Tenor

1. Der Senat weist die Parteien darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung der Beklagten gegen das am 20.04.2012 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Aachen – 9 O 318/11 – gemäß § 522 Abs. 2 ZPO als unbegründet zurückzuweisen.

 

2. Die Beklagten erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb von drei Wochen nach Zustellung dieses Beschlusses.


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