Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 10 UF 70/12

Tenor

1.

Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Amtsgerichts ‑ Familiengericht - Aachen vom 05. April 2012 (228 F 319/11) wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Antragsteller jeweils zur Hälfte.

2.

Der Antrag der Antragsteller auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird zurückgewiesen.


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