Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 20 U 145/12

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 13. Juni 2012 verkündete Urteil der 23. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 23 O 71/12 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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