Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 13 U 160/11

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 22.7.2011 verkündete Urteil des Landgerichts Köln (90 O 15/10) abgeändert.

Die Klage wird, soweit sie auf Zahlung gerichtet ist,  dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt.

Die Entscheidung über die Kosten dieses Berufungsverfahrens bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.

Die Revision wird zugelassen.


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