Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 15 U 53/13

Tenor

1.

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 13.03.2013 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 28 O 483/11 – wie folgt abgeändert:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung der Beklagten in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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