Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 19 U 157/13

Tenor

  • I. Der Senat weist darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das am 05.09.2013 verkündete Urteil der  7. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 7 O 274/12 - gemäß § 522 Abs. 2 ZPO als unbegründet zurückzuweisen.

  • II. Der Kläger erhält Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb von drei Wochen ab Zugang dieses Beschlusses.


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