Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 12 UF 35/14

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Eschweiler vom 13.02.2014 (AZ.: 11 F 207/12) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Antragstellerin auferlegt.

Der Beschwerdewert wird auf 2.340 € festgesetzt.


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