In Versorgungsausgleichssachen gilt § 61 nur für die Anfechtung einer Kostenentscheidung.
Warning: This law text might be outdated since the content is not activately maintained. Please check with offical sources.
FamFG § 228 Zulässigkeit der Beschwerde
Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.