Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 22 U 90/13

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 17. Mai 2013 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Aachen (9 O 417/12) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Beklagten auferlegt.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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