Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 5 U 61/14

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 18.02.2014 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 3 O 140/12 -  wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.


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