Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 17 W 152/14

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin  wird der Kostenfestsetzungsbeschluss der Rechtspflegerin des Landgerichts Köln vom 17.04.2014 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst.

Aufgrund des Anerkenntnisurteils des Oberlandesgerichts Köln vom 09.08.2013 (25 U 9/13) und aufgrund des Beschlusses des Oberlandesgerichts Köln vom 07.10.2013 sind von den Beklagten als Gesamtschuldner 759,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 12.12.2013 an die Klägerin zu zahlen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.


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