Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 15 U 142/14

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 17.07.2014 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 88 O 12/14 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vorher Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.


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