Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 5 U 142/14

Tenor

Der Senat weist die Parteien darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung der Klägerin gegen das am 8. Juli 2014 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des  Landgerichts Köln – 25 O 39/13 – gemäß § 522 Abs. 2 ZPO als unbegründet zurückzuweisen.

Die Klägerin erhält Gelegenheit, zu dem Hinweis innerhalb von drei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses Stellung zu nehmen.


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