Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 4 UF 168/14

Tenor

Die Antragstellerin wird darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, ihre Beschwerde gegen den von dem Amtsgericht – Familiengericht – Wipperfürth am 24.10.2012 erlassenen Beschluss – 10 F 116/14 – im schriftlichen Verfahren zurückzuweisen.

Für die Antragstellerin besteht Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum   13.03.2015.


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