Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 5 U 105/14

Tenor

I.

Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Beklagten gegen das am 27. Mai 2014 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Köln (3 O 136/11) durch Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO als unbegründet zurückzuweisen.

II.

Der Beklagte erhält Gelegenheit zur Stellungnahme zu diesem Hinweis binnen drei Wochen ab Zugang dieses Beschlusses.


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