Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 7 EK 1/15

Tenor

Das Versäumnisurteil des Senats vom 21.05.2015 – 7 EK 1/15 – wird aufgehoben und die Klage abgewiesen.

Das beklagte Land trägt die Kosten seiner Säumnis. Die Kosten des Rechtsstreites im Übrigen werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

(Von der Darstellung des Tatbestands wird gemäß § 313 a Abs. 1 ZPO, § 201 Abs. 2 Satz 1 GVG abgesehen.)


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