Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 19 W 17/16

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Landgerichts Aachen vom 25.05.2016 in der Fassung des Nichtabhilfebeschlusses vom 07.07.2016 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Klägerin.


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