Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 19 U 51/16

Tenor

1. Der Senat weist die Parteien darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das am 24.03.2016 verkündete Urteil des Landgerichts Aachen – 1 O 360/15 – gemäß § 522 Abs. 2 ZPO als unbegründet zurückzuweisen.

2. Der Kläger erhält Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb von drei Wochen nach Zustellung dieses Beschlusses.


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