Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 5 U 159/15

Tenor

I.

Auf die Berufung des Beklagten zu 1. wird das am 27. Oktober 2015 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 3 O 41/14 – teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

II.

Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen werden dem Kläger auferlegt.

III.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

IV.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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Zitiert von

Urteil vom Landgericht Dortmund - 8 O 20/18 (Kart)
25. Juni 2025
8 O 20/18 (Kart) 25. Juni 2025

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