Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 19 U 122/16

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 26.8.2016 (1 O 54/16) wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass sich die Vollstreckbarkeit nach diesem Beschluss richtet.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.


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