Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 15 W 61/18

Tenor

Die weitere Beschwerde des Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin gegen den Beschluss des Landgerichts Aachen vom 16.10.2018 – 2 T 172/18 – wird zurückgewiesen.

Das Verfahren ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.


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