Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 18 U 13/18

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 21.12.2017 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Aachen – 9 O 45/17 – aufgehoben und die (geänderte) Klage abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.


G  r  ü n  d  e :

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