Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 16 U 118/18

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 25.05.2018 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bonn – 1 O 109/17 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Das erstinstanzliche Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 5.471,66 € festgesetzt.


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