Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 15 U 132/18

Tenor

I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichtes Köln vom 04.07.2018 – 28 O 314/17 – abgeändert und

1. die Beklagte verurteilt, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,- EUR, ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, wobei die Ordnungshaft insgesamt 2 Jahre nicht übersteigen darf und an ihren gesetzlichen Vertretern zu vollziehen ist, zu unterlassen, das nachstehend wiedergegebene Bildnis der Klägerin zu veröffentlichen und/oder veröffentlichen zu lassen,

G:\GDez4A\TeschN\Fotos 6.Senat\15U132-18-1.png

wie geschehen in dem Artikel „Leichte Opfer“ auf Seite 94 des Magazins A vom 02.09.2017, Ausgabe Nr. 36;

2. die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 887,03 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 09.09.2017 zu zahlen.

                            II. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, wegen der Unterlassungsverpflichtung zu I.1. des Tenors gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 10.000 EUR.

IV. Die Revision wird nicht zugelassen


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

This content does not contain any references.