Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 12 U 226/17

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das Urteil der 2. Zivilkammer - Einzelrichterin - des Landgerichts Bonn vom 26.06.2017, Az. 2 O 332/16, wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Kläger je zur Hälfte.

Das angegriffene Urteil und dieses Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Den Klägern wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund beider Urteile vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 46.925,76 € festgesetzt.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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