Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 27 U 7/19

Tenor

1.       Der Senat weist darauf hin, dass er der Berufung der Beklagten keine Erfolgsaussicht beimisst.

2.       Es wird darauf hingewiesen, dass beabsichtigt ist, die Berufung der Beklagten ohne erneute mündliche Verhandlung zurückzuweisen.

Die Beklagte mag im Hinblick auf die nachfolgenden Ausführungen innerhalb einer Frist von drei Wochen klarstellen, ob – nicht zuletzt aus Kostengründen – eine Rücknahme ihrer Berufung erfolgt.

3.       Wert für das Berufungsverfahren: 12.705,39 €


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen