Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 24 U 207/21

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 02.09.2021 verkündete Teilurteil der 19. Zivilkammer des Landgerichts Köln -  19 O 59/20 - aufgehoben, soweit der Beklagte verurteilt wurde, an den Kläger 207.015,95 € sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 3.323,55 €, jeweils nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 12.07.2020, zu zahlen. Insoweit wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen, das auch über die Kosten des Berufungsverfahrens zu entscheiden hat.

Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das erstinstanzliche Urteil ist hinsichtlich der Verurteilung zur Auskunftserteilung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung aus dem angefochtenen Urteil durch Sicherheitsleistung in Höhe von 5.000,00 € abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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