Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 13 U 131/22

Tenor

Unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung wird das Urteil des Landgerichts Aachen vom 19. Mai 2022 (Az. 12 O 441/21) hinsichtlich der Feststellung, dass die vom Kläger gegen den Beklagten geltend gemachte Gesamtforderung aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung herrührt, abgeändert und die Klage insoweit abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits, einschließlich der Kosten der Streithilfe, werden gegeneinander aufgehoben.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, soweit nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen