Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 1 ORbs 38/24

Tenor

  • I. Der Betroffene wird darauf hingewiesen, dass ihm Wiedereinsetzung in die Frist zur Begründung des Antrags auf Zulassung der Rechtsbeschwerde gegen das Urteil des Amtsgerichts Geilenkirchen vom 20. Oktober 2023 gewährt werden kann, wenn er innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit der Zustellung dieses Beschlusses beginnt, den Zulassungsantrag (noch einmal) formgerecht begründet.

  • II. Die Akten werden zur Entgegennahme einer etwaigen (weiteren) Begründung des Zulassungsantrags an das Amtsgericht Geilenkirchen zurückgegeben.


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