Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 7 U 57/23

Tenor

Der Antrag des Klägers auf Wiedereinsetzung in die am 5. Juli 2023 abgelaufene Berufungsbegründungsfrist wird zurückgewiesen und seine Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Bonn (7 O 435/18) vom 31.03.2023 wird als unzulässig verworfen.

Die Kosten der Berufung werden dem Kläger auferlegt.

Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 444.439,94 € festgesetzt.


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