Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 15 U 91/23

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 26. April 2023 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf - 12 O 65/21 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, folgende Bewertungen über die Klägerin im Internet öffentlich zugänglich zu machen

„Bilddarstellung wurde entfernt“

„Bilddarstellung wurde entfernt“

„Bilddarstellung wurde entfernt“,

wenn dies geschieht wie unter

„Bilddarstellung wurde entfernt“.

Der Beklagten wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 € und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft oder Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten, die Ordnungshaft zu vollziehen an einem Mitglied ihrer Geschäftsführung, angedroht.

Es wird festgestellt, dass sich der Klageantrag zu a bezüglich der Bewertungen 0, 1, 2, 11, 17, 20, 22, 25, 27 und 35 erledigt hat.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin zu 76 % und die Beklagte zu 24 %. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 88 % und die Beklagte zu 12 %.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar, und zwar in der Hauptsache gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 10.000 € und hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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