Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 6 U 82/24

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 11.07.2024 verkündete Urteil der 14. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 14 O 184/22 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.

Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf bis 5.000,00 € festgesetzt.


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