Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 5 U 129/24

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 06.11.2024 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 3 O 177/22 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind vorläufig vollstreckbar.


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