Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 20 U 176/24

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 22.07.2024 verkündete Urteil der 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 26 O 558/22 – abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Dem Kläger werden die Kosten des Rechtsstreits auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.


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Zitiert von

None vom Oberlandesgericht Dresden - 4 U 1448/22
16. Juli 2025
4 U 1448/22 16. Juli 2025

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