Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 15 W 83/25

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin vom 28.8.2025 gegen den Beschluss des Landgerichts Köln vom 25.8.2025 (28 O 247/25) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin.


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