Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 19 U 205/25

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 10.10.2025 verkündete Teil-Urteil der 10. Zivilkammer - Einzelrichterin - des Landgerichts Köln (Az. 10 O 336/24) wird als unzulässig verworfen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 500,00 € festgesetzt.


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