Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 8 A 3505/05

Tenor

Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Münster vom 16. August 2005 wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Der Streitwert wird für das Antragsverfahren auf 7.500,- EUR festgesetzt.


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