Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 12 A 2339/06

Tenor

Das Verfahren wird unter Aufhebung des Einstellungsbeschlusses vom 9. April 2008 fortgeführt.

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in der selben Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 10.000,00 Euro festgesetzt.


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