Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 15 A 1039/07

Tenor

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfah-rens.

Der Beschluss ist wegen der Kosten vorläufig voll-streckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Be-trages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert wird auch für das Berufungsverfahren auf 650,-- EUR zurückgewiesen.


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