Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 12 A 3117/07

Tenor

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens beider Instanzen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor in entsprechender Höhe Sicherheit leistet.

Die Revision wird zugelassen.


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