Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 5 E 967/09

Tenor

Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 29. Juni 2009 wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfah-rens; außergerichtliche Kosten werden nicht erstat-tet.


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