Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 14 A 670/12

Tenor

Soweit der Antrag zurückgenommen worden ist, wird das Antragsverfahren eingestellt.

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Antragsverfahrens.

Der Streitwert für das Antragsverfahren wird, soweit der Antrag abgelehnt wird, auf 77.206,22 Euro festgesetzt. Soweit der Antrag zurückgenommen worden ist, wird der Streitwert auf 73.586,52 Euro festgesetzt.


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