Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 A 2004/04

Tenor

Die Berufung wird auf Kosten der Beklagten zu¬rück-gewiesen.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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