Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 2 B 1305/12

Tenor

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines vertretungsbereiten Rechtsanwalts für eine Beschwerde im Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt.


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