Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 6 A 2306/10

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des beigeladenen Landes, die dieses selbst trägt.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf die Wertstufe bis 80.000,00 Euro festgesetzt.


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