Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 12 A 451/14

Tenor

Das von der Klägerin betriebene Verfahren auf Zulassung der Berufung wird eingestellt.

Der Antrag des beklagten Studentenwerks auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Die Kosten des gerichtskostenfreien Zulassungsverfahrens tragen die Beteiligten jeweils zur Hälfte.


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