Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 6 A 882/15

Tenor

Die Berufung wird auf Kosten des Klägers als unzulässig verworfen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 20.507,52 Euro festgesetzt.


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