Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 9a D 29.14.G

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt eine Gerichtsgebühr von 584,00 Euro sowie die außergerichtlichen Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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